Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Unterstützung vom Förderantrag bis zum gelebten ISMS
Ab dem Januar 2022 sind auch Krankhäuser und Kliniken gemäß §75c SGB V dazu verpflichtet, die hohen Anforderungen aus dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard B3S zu erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei und bieten sämtliche Leistungen aus einer Hand: Von der Unterstützung beim Fördermittelantrag bis hin zum gelebten ISMS.